Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählen Anreise- und Abreisetag als ein Tag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Anzahl der Personen bewohnt werden. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Der Mieter wird nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe , die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z. B. schlechtes Wetter. Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an die Grundstücksgemeinschaft Hansen und Sakowicz-Hansen. In diesem Fall ist die Grundstücksgemeinschaft Hansen und Sakowicz-Hansen berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nachfolgender Staffel zu berechnen. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes bei der Grundstücksgemeinschaft Hansen und Sakowicz-Hansen.
Vor Mietbeginn Ferienwohnung
bis zu 45 Tage 20% des Mietspreises
44 bis 30 Tage 40% des Mietspreises
29 bis 22 Tage 60% des Mietspreises
ab 21 Tage 85% des Mietpreises
Bei vorzeitiger Abreise 100% des Mietpreises
Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigung im Krankheitsfall oder Tod empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktritsversicherung.
Gerichtsstand: Niebüll
Quelle:
Haftungsauschluss von http://www.e-recht24.de/